Hausordnung

Mit Betreten der Anlage erkennt jeder Mieter, Mitspieler und Besucher diese Hausordnung und die damit verbundenen Verhaltensregeln an.

Die Nutzung der Beachvolleyballcourts erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Reservierungscounter.

Ein Beachvolleyballfeld darf von max. 12 Spielern benutzt werden und ist nach Spielende abzuziehen, sauber zu verlassen und spielbereit zu übergeben. Die Spielzeit beinhaltet die Pflegearbeiten.

Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem Gelände nicht gestattet.

Es gilt ein absolutes Rauchverbot auf den Courts bzw. im Sandbereich. Alkohol ist in Maßen zu genießen. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht gestattet.

Tiere sind aus hygienischen Gründen auf den Sandflächen nicht erlaubt.

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt für entstandene Schäden keine Haftung. Davon ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei widerrechtlichem Verhalten kann ein Hausverbot verhängt und die Kosten für die Behebung evtl. Verunreinigungen oder Schäden in Rechnung gestellt werden.